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Antragstellung

Wer kann sich bewerben?

Die Stiftung fördert Projekte und Maßnahmen von Institutionen und Vereinen, die in der Förderregion ansässig (Karte der Förderregion) und nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell ausgerichtet sind. Diese sollten im Sinne der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt sein. Anträge von Einzelpersonen oder freien Gruppen bzw. Initiativen, die ihre Projektarbeit nicht in einen institutionellen Rahmen einbetten (durch Mitgliedschaft in einem Dachverband, Vereinigung o. ä.), können nicht gefördert werden.

Die Vergabe der Stiftungsmittel ist zweckgebunden im Sinne der Satzung und Förderrichtlinien. Die Vergabe von Spenden ist nicht möglich.

Wie stelle ich einen Antrag?

Bewerbungen für Projektanträge werden zweimal jährlich – im Frühjahr und im Herbst – von der Stiftung bewertet und ausgewählt. Die Stiftung gibt im Vorfeld die Antragsfristen bekannt. Antragsteller müssen die von der Stiftung zur Verfügung gestellten Formulare verwenden. Der Stiftungsrat entscheidet nach Bewerbungsschluss über die Bewilligung der Förderanträge und die Vergabe der Fördermittel
Bitte beachten Sie, dass zwischen Bewerbungsfrist und Entscheidung über die eingereichten Anträge durch den Stiftungsrat i.d.R. 3-4 Monate liegen.

In den Förderrichtlinien der Stiftung werden die weit gefassten Ziele aus der Satzung näher beschrieben. Dort finden Sie die Richtlinien und Schwerpunktsetzungen detailliert erklärt und erhalten Hinweise darauf, ob ein Projekt den Zielsetzungen der Förderung entspricht.
Bitte überprüfen Sie vorab, ob das von Ihnen beantragte Projektvorhaben zum Förderprogramm und den Förderschwerpunkten der Stiftung passt und belegen Sie dies in ihrem Antrag.

> Download der Förderrichtlinien

> Projektantrag - online

Welche Pflichten haben ich als Projektträger?

Im Falle einer Förderung ergeben sich für den Projektträger folgende Pflichten, die er bei Annahme der Förderung akzeptiert:

  • Der Fortgang des Projektes ist zu dokumentieren und der Stiftung halbjährlich mitzuteilen.
  • Veröffentlichungen, Pressemitteilungen oder Veranstaltungen, die mit dem durch die Stiftung geförderten Projekt im Zusammenhang stehen, sind im Vorfeld mit der Stiftung abzusprechen.
  • Der Projektträger verpflichtet sich zu einer sparsamen, wirtschaftlichen und ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel. Jährlich sind dazu Verwendungsnachweise einzureichen. Am Ende der Förderung ist das Testat eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers/vereid. Buchprüfers über die ordnungsgemäße Verwendung der gesamten Fördersumme einzuholen und der Stiftung vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt der Projektträger

 

 
RheinEnergie Stiftungen  / Kultur - Antragstellung
 
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